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NEWS - Coronavirus: FFP2-Maskenpflicht im ÖV in Bayern
Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Bayern ab den 18. Januar 2021. Nach einer Woche sollen bei Verstößen Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für öffentliche Nahverkehrsmittel wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) sowie für den Einzelhandel, überall dort, wo bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste. (Symbolbild, Themenbild) *** Local Caption *** 31509326
(c) Dukas